DSFA

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Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist ein Instrument zur Bewertung und Minderung der Risiken für den Schutz personenbezogener Daten. Sie ist nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) insbesondere dann erforderlich, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen zur Folge hat.
Die DSFA ist somit ein wichtiges Werkzeug für die Einhaltung der DSGVO und für das Management von Datenschutzrisiken, insbesondere in komplexen oder risikobehafteten Datenverarbeitungsprozessen.

Kernpunkte der Datenschutz-Folgenabschätzung

Zweck und Anwendungsbereich
  • Die DSFA wird durchgeführt, um die Auswirkungen von Datenverarbeitungsprozessen auf den Datenschutz zu bewerten und um sicherzustellen, dass die Rechte der betroffenen Personen gewahrt bleiben.
  • Sie ist insbesondere notwendig, wenn neue Technologien eingesetzt werden oder die Art, der Umfang, die Umstände und die Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten eine hohe Wahrscheinlichkeit schwerwiegender Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen bergen.
Wann ist eine DSFA erforderlich?
  • Große Mengen personenbezogener Daten: Verarbeitung großer Mengen sensibler oder besonders schützenswerter Daten.
  • Systematische und umfassende Bewertung persönlicher Aspekte: Wenn Profiling oder automatisierte Entscheidungsfindung mit rechtlicher Wirkung stattfindet.
  • Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche: Einsatz von Technologien zur Überwachung von öffentlich zugänglichen Bereichen (z.B. Videoüberwachung).
Wichtige Bestandteile einer DSFA
  • Beschreibung der geplanten Verarbeitung: Detaillierte Beschreibung der Datenverarbeitungsprozesse, einschließlich des Zwecks der Verarbeitung, der Art der Daten und der betroffenen Personen.
  • Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit: Prüfung, ob die Datenverarbeitung notwendig ist und ob die gewählten Mittel verhältnismäßig sind, um den angestrebten Zweck zu erreichen.
  • Risikoanalyse: Identifikation und Bewertung der potenziellen Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen, die sich aus der Datenverarbeitung ergeben könnten.
  • Maßnahmen zur Risikominderung: Beschreibung der Maßnahmen, die ergriffen werden sollen, um die identifizierten Risiken zu minimieren, z.B. durch technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs).
  • Einbeziehung des Datenschutzbeauftragten: Der Datenschutzbeauftragte sollte in die DSFA einbezogen werden, um seine fachliche Beratung sicherzustellen.
Ergebnisse und Maßnahmen
  • Dokumentation: Die Ergebnisse der DSFA müssen dokumentiert werden. Diese Dokumentation dient als Nachweis der Einhaltung der DSGVO.
  • Risikoentscheidungen: Falls ein hohes Risiko verbleibt, das nicht durch geeignete Maßnahmen gemindert werden kann, ist eine Konsultation der Aufsichtsbehörde erforderlich, bevor die Datenverarbeitung begonnen wird.
  • Kontinuierliche Überprüfung: Die DSFA ist kein einmaliges Verfahren, sondern muss regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, wenn sich die Datenverarbeitung oder das Risiko ändert.
Verhältnis zur allgemeinen Datenschutzorganisation
  • Die DSFA ist ein integraler Bestandteil eines umfassenden Datenschutzmanagementsystems. Sie sollte in die allgemeinen Prozesse zur Risikobewertung und -behandlung eingebettet sein und in regelmäßigen Abständen sowie bei Änderungen der Verarbeitung neu durchgeführt werden.

Relevanz und Nutzen

  • Schutz der Rechte der Betroffenen: Die DSFA stellt sicher, dass die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen im Mittelpunkt der Datenverarbeitung stehen.
  • Konformität mit der DSGVO: Organisationen, die eine DSFA durchführen, können nachweisen, dass sie die Datenschutzanforderungen der DSGVO einhalten.
  • Risikominderung: Durch die Identifikation und Minderung von Risiken kann die DSFA dazu beitragen, mögliche Datenschutzverletzungen zu verhindern und die Reputation der Organisation zu schützen.

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