NIS2: Unterschied zwischen den Versionen
Dirk (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „{{#seo: |title=NIS2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2) |description=Kurzartikel zur NIS2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2). }} Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2) ist eine überarbeitete Version der ursprünglichen NIS-Richtlinie der Europäischen Union. Sie zielt darauf ab, die Cybersicherheit in Europa zu verbessern und ist besonders relevant für Betreiber wesentlicher Dien…“) |
Dirk (Diskussion | Beiträge) KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
(2 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 2: | Zeile 2: | ||
|title=NIS2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2) | |title=NIS2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2) | ||
|description=Kurzartikel zur NIS2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2). | |description=Kurzartikel zur NIS2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2). | ||
}} | }}{{SHORTDESC:NIS2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2) der EU.}} | ||
Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Systems Directive 2) ist eine Weiterentwicklung der ursprünglichen NIS-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2016/1148) der Europäischen Union, die 2016 in Kraft trat. Sie zielt darauf ab, die Cybersicherheitsstandards und -praktiken in der EU weiter zu verbessern und auszuweiten, insbesondere in Bezug auf kritische Infrastrukturen und essenzielle Dienste. | |||
=== Wesentliche Punkte der NIS2-Richtlinie === | |||
* '''Erweiterter Anwendungsbereich:''' NIS2 deckt einen größeren Bereich von Sektoren und Unternehmen ab, die als essenziell für die Gesellschaft gelten. Dies schließt nun auch Gesundheitswesen, Abfallwirtschaft, Herstellung bestimmter kritischer Produkte, Verwaltung digitaler Dienste (wie Cloud-Anbieter und Online-Marktplätze) und mehr ein. | |||
* '''Erhöhte Anforderungen an Cybersicherheit:''' Die Richtlinie legt strengere Anforderungen an die Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten für Vorfälle fest. Unternehmen müssen umfangreichere Maßnahmen zur Prävention, Erkennung und Reaktion auf Sicherheitsvorfälle implementieren. | |||
* '''Meldepflichten:''' NIS2 verlangt von betroffenen Unternehmen, schwerwiegende Sicherheitsvorfälle innerhalb einer bestimmten Frist an die zuständigen nationalen Behörden zu melden, um eine koordinierte Reaktion zu ermöglichen. | |||
* '''Strengere Aufsicht und Durchsetzung:''' Die Richtlinie stärkt die Befugnisse der nationalen Aufsichtsbehörden und führt härtere Sanktionen für Unternehmen ein, die die Anforderungen nicht erfüllen. | |||
===Wesentliche Punkte der NIS2-Richtlinie=== | * '''Zusammenarbeit und Informationsaustausch:''' NIS2 fördert die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten, insbesondere durch den Ausbau des Netzwerks von Computer Security Incident Response Teams (CSIRTs) und anderer relevanter Behörden. | ||
*'''Erweiterter | * '''Kritische Lieferketten:''' Es wird mehr Augenmerk auf die Absicherung von Lieferketten gelegt, um sicherzustellen, dass auch Zulieferer und Partner von Unternehmen die Sicherheitsanforderungen erfüllen. | ||
=== Ziele der NIS2-Richtlinie === | |||
*''' | |||
* Verbesserung der Widerstandsfähigkeit und Cybersicherheit kritischer Infrastrukturen in der EU. | |||
* Einheitliche Sicherheitsstandards und -praktiken in allen Mitgliedstaaten der EU. | |||
*'''Meldepflichten''' | * Erhöhung des Schutzniveaus für essenzielle und wichtige Dienste. | ||
* Förderung einer stärkeren Zusammenarbeit auf europäischer Ebene zur Bewältigung von Cyberbedrohungen. | |||
* | |||
*'''Zusammenarbeit und Informationsaustausch''' | |||
Die NIS2-Richtlinie wurde am 27. Dezember 2022 veröffentlicht und muss bis Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Unternehmen, die von der Richtlinie betroffen sind, müssen sich auf strengere Sicherheitsanforderungen und eine intensivere regulatorische Überwachung vorbereiten. | |||
*''' | === Weiterführende Quellen === | ||
* | |||
* | |||
**Die | |||
===Weiterführende Quellen=== | |||
[https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:02022L2555-20221227 RICHTLINIE (EU) 2022/2555 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES] | [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:02022L2555-20221227 RICHTLINIE (EU) 2022/2555 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES] | ||
[https://www.bsi.bund.de/dok/nis-2 BSI: Umsetzung der <abbr>NIS-2-Richtlinie</abbr> für die regulierte Wirtschaft] | [https://www.bsi.bund.de/dok/nis-2 BSI: Umsetzung der <abbr>NIS-2-Richtlinie</abbr> für die regulierte Wirtschaft] | ||
[[Kategorie:Kurzartikel]] |
Aktuelle Version vom 22. August 2024, 18:45 Uhr
Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Systems Directive 2) ist eine Weiterentwicklung der ursprünglichen NIS-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2016/1148) der Europäischen Union, die 2016 in Kraft trat. Sie zielt darauf ab, die Cybersicherheitsstandards und -praktiken in der EU weiter zu verbessern und auszuweiten, insbesondere in Bezug auf kritische Infrastrukturen und essenzielle Dienste.
Wesentliche Punkte der NIS2-Richtlinie
- Erweiterter Anwendungsbereich: NIS2 deckt einen größeren Bereich von Sektoren und Unternehmen ab, die als essenziell für die Gesellschaft gelten. Dies schließt nun auch Gesundheitswesen, Abfallwirtschaft, Herstellung bestimmter kritischer Produkte, Verwaltung digitaler Dienste (wie Cloud-Anbieter und Online-Marktplätze) und mehr ein.
- Erhöhte Anforderungen an Cybersicherheit: Die Richtlinie legt strengere Anforderungen an die Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten für Vorfälle fest. Unternehmen müssen umfangreichere Maßnahmen zur Prävention, Erkennung und Reaktion auf Sicherheitsvorfälle implementieren.
- Meldepflichten: NIS2 verlangt von betroffenen Unternehmen, schwerwiegende Sicherheitsvorfälle innerhalb einer bestimmten Frist an die zuständigen nationalen Behörden zu melden, um eine koordinierte Reaktion zu ermöglichen.
- Strengere Aufsicht und Durchsetzung: Die Richtlinie stärkt die Befugnisse der nationalen Aufsichtsbehörden und führt härtere Sanktionen für Unternehmen ein, die die Anforderungen nicht erfüllen.
- Zusammenarbeit und Informationsaustausch: NIS2 fördert die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten, insbesondere durch den Ausbau des Netzwerks von Computer Security Incident Response Teams (CSIRTs) und anderer relevanter Behörden.
- Kritische Lieferketten: Es wird mehr Augenmerk auf die Absicherung von Lieferketten gelegt, um sicherzustellen, dass auch Zulieferer und Partner von Unternehmen die Sicherheitsanforderungen erfüllen.
Ziele der NIS2-Richtlinie
- Verbesserung der Widerstandsfähigkeit und Cybersicherheit kritischer Infrastrukturen in der EU.
- Einheitliche Sicherheitsstandards und -praktiken in allen Mitgliedstaaten der EU.
- Erhöhung des Schutzniveaus für essenzielle und wichtige Dienste.
- Förderung einer stärkeren Zusammenarbeit auf europäischer Ebene zur Bewältigung von Cyberbedrohungen.
Die NIS2-Richtlinie wurde am 27. Dezember 2022 veröffentlicht und muss bis Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Unternehmen, die von der Richtlinie betroffen sind, müssen sich auf strengere Sicherheitsanforderungen und eine intensivere regulatorische Überwachung vorbereiten.
Weiterführende Quellen
RICHTLINIE (EU) 2022/2555 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
BSI: Umsetzung der NIS-2-Richtlinie für die regulierte Wirtschaft