RiLi-Ausnahmemanagement

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Mustervorlage: "Richtlinie zum Management von Ausnahmen und Abweichungen"

Einleitung

Das Regelwerk der Organisation zur Informationssicherheit ist grundsätzlich einzuhalten. Es kann jedoch vorkommen, dass dies aus technischen oder organisatorischen Gründen nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand möglich ist.

Diese Richtlinie legt klare Verfahren und Verantwortlichkeiten fest, um sicherzustellen, dass Ausnahmen von den etablierten Sicherheitsstandards und dem Regelwerk der Organisation angemessen behandelt werden. Sie soll Risiken minimieren und sicherstellen, dass unsere Informationssicherheit stets auf höchstem Niveau bleibt.

Diese Richtlinie behandelt die wichtigsten Aspekte des Ausnahmemanagements, einschließlich der Schritte zur Identifizierung von Ausnahmen, der Bewertung ihrer Auswirkungen und der erforderlichen Maßnahmen zur Risikominimierung. Darüber hinaus werden der Genehmigungsprozess und die Dokumentation von Ausnahmen beschrieben.

Geltungsbereich

Zielsetzung

Klare Definition der Ziele des Ausnahmemanagements, wie die Minimierung von Risiken und die Gewährleistung der Einhaltung von Sicherheitsstandards.

Verantwortliche

Definition

Ausnahmeprozess

Ausnahmekriterien

Festlegung von Kriterien, die bestimmen, wann eine Ausnahme akzeptabel ist und wann nicht.

Dokumentation

Anforderungen an die Dokumentation von Ausnahmen, einschließlich der Gründe für die Ausnahme und der getroffenen Maßnahmen.

Sicherheitsbewertung

Methoden zur Bewertung der Auswirkungen von Ausnahmen auf die Informationssicherheit und den Datenschutz.

Genehmigungsverfahren

Einrichtung eines klaren Genehmigungsprozesses für Ausnahmen, einschließlich der erforderlichen Zustimmungen.

Überwachung und Berichterstattung

Festlegung von Maßnahmen zur kontinuierlichen Überwachung von Ausnahmen und Berichterstattung an die relevanten Stakeholder.

Überprüfung

Planung für die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Ausnahmerichtlinie, um sicherzustellen, dass sie aktuell bleibt.

Schlussbemerkung

Revision

Diese Richtlinie wird regelmäßig, jedoch mindestens einmal pro Jahr, durch den Regelungsverantwortlichen auf Aktualität und Konformität geprüft und bei Bedarf angepasst.

Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt zum 01.01.2222 in Kraft.

Freigegeben durch: Organisationsleitung

Ort, 01.12.2220,

Unterschrift, Name der Leitung