NIS2

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Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2) ist eine überarbeitete Version der ursprünglichen NIS-Richtlinie der Europäischen Union. Sie zielt darauf ab, die Cybersicherheit in Europa zu verbessern und ist besonders relevant für Betreiber wesentlicher Dienste und digitale Dienste.

Ziele der NIS2-Richtlinie

  • Verbesserung der Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen.
  • Erhöhung der Sicherheit von Netzwerken und Informationssystemen in der EU.
  • Förderung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten.

Die Umsetzung der NIS2-Richtlinie erfordert erhebliche Anpassungen und Investitionen seitens der betroffenen Organisationen. Es ist wichtig, sich frühzeitig mit den Anforderungen vertraut zu machen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Wesentliche Punkte der NIS2-Richtlinie

  • Erweiterter Geltungsbereich
    • Die Richtlinie umfasst nun mehr Sektoren, darunter Energie, Verkehr, Bankwesen, Gesundheitswesen, Wasserversorgung und -verteilung, digitale Infrastruktur, öffentlicher Verwaltung und Raumfahrt.
    • Auch mittelgroße und große Unternehmen in diesen Sektoren sind betroffen.
  • Stärkere Sicherheitsanforderungen
    • Organisationen müssen robuste Sicherheitsmaßnahmen implementieren, einschließlich Risikomanagement, Vorfallbehandlung, Sicherheitsbewusstsein und Schulung der Mitarbeitenden.
    • Regelmäßige Sicherheitsbewertungen und -tests sind erforderlich.
  • Meldepflichten
    • Vorfälle, die erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung wesentlicher Dienste haben, müssen gemeldet werden.
    • Meldefristen wurden verkürzt und es gibt klare Vorgaben, wann und wie zu melden ist.
  • Zusammenarbeit und Informationsaustausch
    • Es wird ein stärkerer Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und relevanten Akteuren gefordert.
    • Nationale Computer-Notfallteams (CSIRTs) und Behörden müssen eng zusammenarbeiten.
  • Strengere Durchsetzung und Sanktionen
    • Die Durchsetzung der Richtlinie wird strenger überwacht.
    • Es gibt härtere Strafen für Nichtbeachtung der Vorgaben.
  • Rolle der EU-Agenturen
    • Die EU-Agentur für Cybersicherheit (ENISA) spielt eine größere Rolle bei der Umsetzung und Koordinierung der Cybersicherheitsmaßnahmen.

Weiterführende Quellen

RICHTLINIE (EU) 2022/2555 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

BSI: Umsetzung der NIS-2-Richtlinie für die regulierte Wirtschaft