NIS2
Aus ISMS-Ratgeber WiKi
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Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2) ist eine überarbeitete Version der ursprünglichen NIS-Richtlinie der Europäischen Union. Sie zielt darauf ab, die Cybersicherheit in Europa zu verbessern und ist besonders relevant für Betreiber wesentlicher Dienste und digitale Dienste.
Ziele der NIS2-Richtlinie
- Verbesserung der Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen.
- Erhöhung der Sicherheit von Netzwerken und Informationssystemen in der EU.
- Förderung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten.
Die Umsetzung der NIS2-Richtlinie erfordert erhebliche Anpassungen und Investitionen seitens der betroffenen Organisationen. Es ist wichtig, sich frühzeitig mit den Anforderungen vertraut zu machen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Wesentliche Punkte der NIS2-Richtlinie
- Erweiterter Geltungsbereich
- Die Richtlinie umfasst nun mehr Sektoren, darunter Energie, Verkehr, Bankwesen, Gesundheitswesen, Wasserversorgung und -verteilung, digitale Infrastruktur, öffentlicher Verwaltung und Raumfahrt.
- Auch mittelgroße und große Unternehmen in diesen Sektoren sind betroffen.
- Stärkere Sicherheitsanforderungen
- Organisationen müssen robuste Sicherheitsmaßnahmen implementieren, einschließlich Risikomanagement, Vorfallbehandlung, Sicherheitsbewusstsein und Schulung der Mitarbeitenden.
- Regelmäßige Sicherheitsbewertungen und -tests sind erforderlich.
- Meldepflichten
- Vorfälle, die erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung wesentlicher Dienste haben, müssen gemeldet werden.
- Meldefristen wurden verkürzt und es gibt klare Vorgaben, wann und wie zu melden ist.
- Zusammenarbeit und Informationsaustausch
- Es wird ein stärkerer Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und relevanten Akteuren gefordert.
- Nationale Computer-Notfallteams (CSIRTs) und Behörden müssen eng zusammenarbeiten.
- Strengere Durchsetzung und Sanktionen
- Die Durchsetzung der Richtlinie wird strenger überwacht.
- Es gibt härtere Strafen für Nichtbeachtung der Vorgaben.
- Rolle der EU-Agenturen
- Die EU-Agentur für Cybersicherheit (ENISA) spielt eine größere Rolle bei der Umsetzung und Koordinierung der Cybersicherheitsmaßnahmen.
Weiterführende Quellen
RICHTLINIE (EU) 2022/2555 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
BSI: Umsetzung der NIS-2-Richtlinie für die regulierte Wirtschaft