Geheimschutz

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Einleitung

Geheimschutz bezieht sich auf Maßnahmen, die ergriffen werden, um vertrauliche oder geheime Informationen und Daten vor unbefugtem Zugriff, Missbrauch, Verlust oder Zerstörung zu schützen. Es umfasst sowohl administrative, technische und physische Schutzmaßnahmen, die darauf abzielen, die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit von Informationen sicherzustellen.

Rechtsgrundlagen

In Deutschland gibt es verschiedene Rechtsgrundlagen für den Geheimschutz, je nachdem, in welchem Bereich er angewendet wird:

  • Grundgesetz (GG)
  • Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG)
  • Gesetz über den Verfassungsschutz (VerfSchG)
  • Gesetz über den Schutz von Gesellschaftsgeheimnissen (GeschGehG)
  • Strafgesetzbuch (StGB), insbesondere die §§ 353 (Geheimnisverrat) und 353a (Spionage)
  • Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG)
  • Verschlusssachenanweisung (VSA)

Verschlusssachen

Verschlusssachen sind vertrauliche oder geheime Informationen, die nur von autorisierten Personen eingesehen, genutzt oder weitergegeben werden dürfen. Diese Informationen können auf Papier, auf Datenträgern oder in elektronischer Form vorliegen und sind in der Regel durch Gesetze, Verordnungen oder interne Regelungen geschützt.

Die Bezeichnung "Verschlusssachen" wird in Deutschland hauptsächlich im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich verwendet, zum Beispiel bei der Bundeswehr oder dem Verfassungsschutz.

Einige Beispiele für als Verschlusssache klassifizierte Informationen sind:

  • Informationen über geheime Waffensysteme oder Ausrüstung
  • Informationen über geheime diplomatische Initiativen
  • Informationen über geheime politische Entscheidungen
  • Informationen über geheime Ermittlungen oder Strafverfahren
  • Informationen über geheime wirtschaftliche Interessen

Die Behandlung von Verschlusssachen erfordert in der Regel besondere Vorsichtsmaßnahmen, wie z.B. die Einhaltung von Sicherheitsrichtlinien, die regelmäßige Überwachung von Zugriffsrechten und die Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen.

In Deutschland sind folgende Geheimhaltungsstufen für Verschlusssachen definiert:

Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch

(kurz: VS-nur für den Dienstgebrauch, VS-NfD)

Die Kenntnisnahme durch Unbefugte kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein.

Kennzeichnung: Auf Schriftstücken blauer oder schwarzer Stempelabdruck oder Druck in der Kopfzeile.

Verschlusssache - Vertraulich

(kurz: VS-Vertraulich, VS-Vertr.)

Die Kenntnisnahme durch Unbefugte kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder schädlich sein.

Kennzeichnung: Auf Schriftstücken blauer oder schwarzer Stempelabdruck oder Druck in der Kopfzeile.

Geheim

(kurz: geh.; auch: Stufe I)

Die Kenntnisnahme durch Unbefugte kann die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen.

Kennzeichnung: Auf Schriftstücken roter Stempelabdruck oder Druck in der Kopf- und Fußzeile.

Streng Geheim

(kurz: str. geh.; auch: Stufe II)

Die Kenntnisnahme durch Unbefugte kann den Bestand oder lebenswichtige Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden.

Kennzeichnung: Auf Schriftstücken roter Stempelabdruck oder Druck in der Kopf- und Fußzeile.

Vergleich der Geheimschutz-Klassifizierung in anderen Ländern

Deutschland
VS–Nur für den Dienstgebrauch
VS–Vertraulich
Geheim
Streng Geheim
Großbritannien Restricted Confidential Secret Top Secret
Frankreich Diffusion restreinte Confidentiel défense Secret défense Très secret défense
Spanien Difusión Limitada Confidencial Secreto Máximo Secreto
Österreich Eingeschränkt Vertraulich Geheim Streng Geheim
USA Restricted Confidential Secret Top Secret

Geheimschutz in der Privatwirtschaft

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Geheimschutz auch in der Privatwirtschaft relevant sein, immer dort, wo privatwirtschaftliche Unternehmen für staatliche Stellen tätig sind und im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Verschlusssachen in Berührung kommen.

Außerhalb von Geheimschutz

Unabhängig von den geheimschutzrelevanten Verschlusssachen, sind Informationen in der öffentlichen Verwaltung, ähnlich wie in der Privatwirtschaft, in der jeweiligen Organisation individuell zu regeln.

Um Verwechslungen mit geheimschutzrelevanten Verschlusssachen zu vermeiden, sollte auf die Begriffe "Verschlusssache" und "geheim" in der organisationseigenen Klassifizierung von Informationen möglichst verzichtet werden. Empfehlungen für die Klassifizierung von Informationen in Unternehmen und Organisationen jenseits des Geheimschutz findet ihr im Artikel "Klassifizierung von Informationen".

Weitere hilfreiche Artikel zum Löschen und Vernichten von Informationen findet ihr in den Artikeln zur Datenlöschung und Datenvernichtung.