NIS2: Unterschied zwischen den Versionen

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Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Systems Directive 2) ist eine Weiterentwicklung der ursprünglichen NIS-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2016/1148) der Europäischen Union, die 2016 in Kraft trat. Sie zielt darauf ab, die Cybersicherheitsstandards und -praktiken in der EU weiter zu verbessern und auszuweiten, insbesondere in Bezug auf kritische Infrastrukturen und essenzielle Dienste.


Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2) ist eine überarbeitete Version der ursprünglichen NIS-Richtlinie der Europäischen Union. Sie zielt darauf ab, die Cybersicherheit in Europa zu verbessern und ist besonders relevant für Betreiber wesentlicher Dienste und digitale Dienste.
=== Wesentliche Punkte der NIS2-Richtlinie ===
===Ziele der NIS2-Richtlinie===
 
*Verbesserung der Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen.
# '''Erweiterter Anwendungsbereich:''' NIS2 deckt einen größeren Bereich von Sektoren und Unternehmen ab, die als essenziell für die Gesellschaft gelten. Dies schließt nun auch Gesundheitswesen, Abfallwirtschaft, Herstellung bestimmter kritischer Produkte, Verwaltung digitaler Dienste (wie Cloud-Anbieter und Online-Marktplätze) und mehr ein.
*Erhöhung der Sicherheit von Netzwerken und Informationssystemen in der EU.
# '''Erhöhte Anforderungen an Cybersicherheit:''' Die Richtlinie legt strengere Anforderungen an die Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten für Vorfälle fest. Unternehmen müssen umfangreichere Maßnahmen zur Prävention, Erkennung und Reaktion auf Sicherheitsvorfälle implementieren.
*Förderung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten.
# '''Meldepflichten:''' NIS2 verlangt von betroffenen Unternehmen, schwerwiegende Sicherheitsvorfälle innerhalb einer bestimmten Frist an die zuständigen nationalen Behörden zu melden, um eine koordinierte Reaktion zu ermöglichen.
Die Umsetzung der NIS2-Richtlinie erfordert erhebliche Anpassungen und Investitionen seitens der betroffenen Organisationen. Es ist wichtig, sich frühzeitig mit den Anforderungen vertraut zu machen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
# '''Strengere Aufsicht und Durchsetzung:''' Die Richtlinie stärkt die Befugnisse der nationalen Aufsichtsbehörden und führt härtere Sanktionen für Unternehmen ein, die die Anforderungen nicht erfüllen.
===Wesentliche Punkte der NIS2-Richtlinie===
# '''Zusammenarbeit und Informationsaustausch:''' NIS2 fördert die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten, insbesondere durch den Ausbau des Netzwerks von Computer Security Incident Response Teams (CSIRTs) und anderer relevanter Behörden.
*'''Erweiterter Geltungsbereich'''
# '''Kritische Lieferketten:''' Es wird mehr Augenmerk auf die Absicherung von Lieferketten gelegt, um sicherzustellen, dass auch Zulieferer und Partner von Unternehmen die Sicherheitsanforderungen erfüllen.
**Die Richtlinie umfasst nun mehr Sektoren, darunter Energie, Verkehr, Bankwesen, Gesundheitswesen, Wasserversorgung und -verteilung, digitale Infrastruktur, öffentlicher Verwaltung und Raumfahrt.
 
**Auch mittelgroße und große Unternehmen in diesen Sektoren sind betroffen.
=== Ziele der NIS2-Richtlinie ===
*'''Stärkere Sicherheitsanforderungen'''
 
**Organisationen müssen robuste Sicherheitsmaßnahmen implementieren, einschließlich Risikomanagement, Vorfallbehandlung, Sicherheitsbewusstsein und Schulung der Mitarbeitenden.
* Verbesserung der Widerstandsfähigkeit und Cybersicherheit kritischer Infrastrukturen in der EU.
**Regelmäßige Sicherheitsbewertungen und -tests sind erforderlich.
* Einheitliche Sicherheitsstandards und -praktiken in allen Mitgliedstaaten der EU.
*'''Meldepflichten'''
* Erhöhung des Schutzniveaus für essenzielle und wichtige Dienste.
**Vorfälle, die erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung wesentlicher Dienste haben, müssen gemeldet werden.
* Förderung einer stärkeren Zusammenarbeit auf europäischer Ebene zur Bewältigung von Cyberbedrohungen.
**Meldefristen wurden verkürzt und es gibt klare Vorgaben, wann und wie zu melden ist.
 
*'''Zusammenarbeit und Informationsaustausch'''
 
**Es wird ein stärkerer Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und relevanten Akteuren gefordert.
Die NIS2-Richtlinie wurde am 27. Dezember 2022 veröffentlicht und muss bis Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Unternehmen, die von der Richtlinie betroffen sind, müssen sich auf strengere Sicherheitsanforderungen und eine intensivere regulatorische Überwachung vorbereiten.
**Nationale Computer-Notfallteams (CSIRTs) und Behörden müssen eng zusammenarbeiten.
 
*'''Strengere Durchsetzung und Sanktionen'''
=== Weiterführende Quellen ===
**Die Durchsetzung der Richtlinie wird strenger überwacht.
**Es gibt härtere Strafen für Nichtbeachtung der Vorgaben.
*'''Rolle der EU-Agenturen'''
**Die EU-Agentur für Cybersicherheit (ENISA) spielt eine größere Rolle bei der Umsetzung und Koordinierung der Cybersicherheitsmaßnahmen.
===Weiterführende Quellen===
[https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:02022L2555-20221227 RICHTLINIE (EU) 2022/2555 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES]
[https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:02022L2555-20221227 RICHTLINIE (EU) 2022/2555 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES]


[https://www.bsi.bund.de/dok/nis-2 BSI: Umsetzung der <abbr>NIS-2-Richtlinie</abbr> für die regulierte Wirtschaft]
[https://www.bsi.bund.de/dok/nis-2 BSI: Umsetzung der <abbr>NIS-2-Richtlinie</abbr> für die regulierte Wirtschaft]
[[Kategorie:Kurzartikel]]

Version vom 22. August 2024, 18:44 Uhr

Vorlage:SHORTDEC:NIS2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2) der EU. Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Systems Directive 2) ist eine Weiterentwicklung der ursprünglichen NIS-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2016/1148) der Europäischen Union, die 2016 in Kraft trat. Sie zielt darauf ab, die Cybersicherheitsstandards und -praktiken in der EU weiter zu verbessern und auszuweiten, insbesondere in Bezug auf kritische Infrastrukturen und essenzielle Dienste.

Wesentliche Punkte der NIS2-Richtlinie

  1. Erweiterter Anwendungsbereich: NIS2 deckt einen größeren Bereich von Sektoren und Unternehmen ab, die als essenziell für die Gesellschaft gelten. Dies schließt nun auch Gesundheitswesen, Abfallwirtschaft, Herstellung bestimmter kritischer Produkte, Verwaltung digitaler Dienste (wie Cloud-Anbieter und Online-Marktplätze) und mehr ein.
  2. Erhöhte Anforderungen an Cybersicherheit: Die Richtlinie legt strengere Anforderungen an die Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten für Vorfälle fest. Unternehmen müssen umfangreichere Maßnahmen zur Prävention, Erkennung und Reaktion auf Sicherheitsvorfälle implementieren.
  3. Meldepflichten: NIS2 verlangt von betroffenen Unternehmen, schwerwiegende Sicherheitsvorfälle innerhalb einer bestimmten Frist an die zuständigen nationalen Behörden zu melden, um eine koordinierte Reaktion zu ermöglichen.
  4. Strengere Aufsicht und Durchsetzung: Die Richtlinie stärkt die Befugnisse der nationalen Aufsichtsbehörden und führt härtere Sanktionen für Unternehmen ein, die die Anforderungen nicht erfüllen.
  5. Zusammenarbeit und Informationsaustausch: NIS2 fördert die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten, insbesondere durch den Ausbau des Netzwerks von Computer Security Incident Response Teams (CSIRTs) und anderer relevanter Behörden.
  6. Kritische Lieferketten: Es wird mehr Augenmerk auf die Absicherung von Lieferketten gelegt, um sicherzustellen, dass auch Zulieferer und Partner von Unternehmen die Sicherheitsanforderungen erfüllen.

Ziele der NIS2-Richtlinie

  • Verbesserung der Widerstandsfähigkeit und Cybersicherheit kritischer Infrastrukturen in der EU.
  • Einheitliche Sicherheitsstandards und -praktiken in allen Mitgliedstaaten der EU.
  • Erhöhung des Schutzniveaus für essenzielle und wichtige Dienste.
  • Förderung einer stärkeren Zusammenarbeit auf europäischer Ebene zur Bewältigung von Cyberbedrohungen.


Die NIS2-Richtlinie wurde am 27. Dezember 2022 veröffentlicht und muss bis Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Unternehmen, die von der Richtlinie betroffen sind, müssen sich auf strengere Sicherheitsanforderungen und eine intensivere regulatorische Überwachung vorbereiten.

Weiterführende Quellen

RICHTLINIE (EU) 2022/2555 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

BSI: Umsetzung der NIS-2-Richtlinie für die regulierte Wirtschaft