RiLi-Clientmanagement: Unterschied zwischen den Versionen

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Mustervorlage: '''"Richtlinie zum Client-Management"'''
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''Die einzelnen Kapitel müssen noch mit den jeweiligen Regelungen der Organisation zu den genannten Stichpunkten ausgearbeitet werden.''


== Einleitung ==
== Einleitung ==

Aktuelle Version vom 14. Februar 2024, 21:26 Uhr

Mustervorlage: "Richtlinie zum Client-Management"

Die einzelnen Kapitel müssen noch mit den jeweiligen Regelungen der Organisation zu den genannten Stichpunkten ausgearbeitet werden.

Einleitung

Diese Sicherheitsrichtlinie für das Client-Management legt die Grundlagen für die sichere Nutzung von Client-Systemen in der Organisation fest.

Diese Richtlinie zielt darauf ab, Risiken zu minimieren und die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit unserer Client-Systeme sicherzustellen.

Geltungsbereich

Diese Richtlinie ist auf sämtliche Client-Systeme anwendbar, die im Verantwortungsbereich der Organisation genutzt werden. Sie ist verbindlich für alle Mitarbeitenden, Dienstleister und Partner, die in irgendeiner Weise mit dem Client-Management in Verbindung stehen. Abweichungen von dieser Richtlinie bedürfen einer Ausnahme im Rahmen des Ausnahmemanagements.

Zielsetzung

Die Zielsetzung dieser Sicherheitsrichtlinie für das Client-Management umfasst:

  • Gewährleistung der Vertraulichkeit: Schutz von sensiblen Daten vor unberechtigtem Zugriff auf Client-Systemen.
  • Sicherstellung der Integrität: Verhinderung unbefugter Manipulationen an Client-Systemen und deren Daten.
  • Maximierung der Verfügbarkeit: Sicherung eines stabilen und kontinuierlichen Betriebs aller Client-Systeme.
  • Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen: Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen, die den relevanten Vorschriften entsprechen.
  • Sensibilisierung und Schulung: Schulung aller Mitarbeitenden für sicherheitsrelevante Aspekte im Umgang mit Client-Systemen.
  • Kontinuierliche Überprüfung und Optimierung: Regelmäßige Evaluierung und Anpassung der Sicherheitsmaßnahmen entsprechend aktueller Bedrohungsszenarien.

Diese Zielsetzung soll sicherstellen, dass unsere Client-Systeme den Geschäftsbetrieb zuverlässig unterstützen und gleichzeitig einem hohen Standard in Bezug auf Informationssicherheit gerecht werden.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Die genaue Anwendbarkeit dieser Gesetze und Standards hängt von der Art des Geschäfts, dem Standort und anderen faktorspezifischen Bedingungen ab. Organisationen sollten ihre spezifischen Compliance-Anforderungen evaluieren und sicherstellen, dass ihre Servermanagementpraktiken diesen Anforderungen entsprechen. Hier einige Beispiele:

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
  • EU-weite Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.
  • Stellt Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich Sicherheitsmaßnahmen.
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
  • Deutsches Gesetz, das die DSGVO in Deutschland ergänzt und nationale Besonderheiten regelt.
  • Gibt zusätzliche Bestimmungen für den Datenschutz in Deutschland vor.
IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG)
  • In Deutschland regelt das IT-SiG die Sicherheit von informationstechnischen Systemen in sogenannten "kritischen Infrastrukturen".
  • Verpflichtet Betreiber kritischer Infrastrukturen zur Umsetzung von angemessenen Sicherheitsmaßnahmen.
Telekommunikationsgesetz (TKG)
  • Regelungen für den Schutz von Telekommunikationsdaten in Deutschland.
  • Enthält Bestimmungen zur Sicherheit von Netzen und Diensten.
Network and Information Systems Directive (EU-NIS-Richtlinie)
  • Europäische Richtlinie zur Gewährleistung der Cybersicherheit.
  • Stellt Anforderungen an Betreiber wesentlicher Dienste und digitale Diensteanbieter.
Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS)
  • Sicherheitsstandard für Unternehmen, die Kreditkartentransaktionen verarbeiten.
  • Legt Sicherheitsanforderungen für den Schutz von Kreditkartendaten fest.

Verantwortliche

Für die Einhaltung und Umsetzung dieser Richtline sind jeweils in ihrem Zuständigkeitsbereich folgende Parteien verantwortlich:

Die Organisationsleitung

  • Genehmigung der Richtlinie Clientmanagement und die Schaffung organisatiorischer Rahmenbedingungen für die Umsetzung.
  • Bereitstellung von Ressourcen und Unterstützung für die Implementierung der Richtlinie.
  • Festlegung von klaren Sicherheitszielen und -leitlinien für die gesamte Organisation.
  • Festlegung von Verantwortlichkeiten und Durchsetzung von Compliance-Standards.
  • Unterstützung bei der Sensibilisierung der Mitarbeitenden für Sicherheitsfragen und -risiken.

Der IT-Betrieb

  • Entwicklung und Aktualisierung der Richtlinie für Clientsicherheit.
  • Implementierung von Sicherheitsstandards für Client-Geräte, einschließlich Betriebssysteme, Software und Konfigurationen.
  • Einrichtung und Betrieb von Systemen zur Überwachung und Durchsetzung von Sicherheitsrichtlinien.
  • Durchführung regelmäßiger Sicherheitsaudits und Schwachstellenanalysen.
  • Bereitstellung von Schulungen und Schulungen für Mitarbeitende zur Sensibilisierung für Sicherheitsrisiken und -praktiken.
  • Bereitstellung von Support und Troubleshooting für Sicherheitsvorfälle auf Client-Geräten.

Die Mitarbeitenden

  • Einhaltung der Richtlinien und Sicherheitsverfahren für Client-Geräte.
  • Regelmäßige Aktualisierung und Patch-Management für Software und Betriebssysteme (sofern kein zentrales Patch- und Updatemanagement vorhanden ist).
  • Verantwortungsbewusster Umgang mit sensiblen Daten und Vermeidung von Sicherheitsrisiken wie Phishing oder unsicheren Downloads.
  • Melden von Sicherheitsvorfällen oder verdächtigem Verhalten gemäß den internen Richtlinien.
  • Teilnahme an Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen zur Verbesserung des Sicherheitsbewusstseins.

Externe Dienstleister

  • Einhaltung der vereinbarten Sicherheitsstandards und Richtlinien für den Zugriff auf Client-Geräte oder -daten.
  • Bereitstellung von Sicherheitsnachweisen und Zertifizierungen, falls erforderlich.
  • Zusammenarbeit mit internen Teams, um Sicherheitsanforderungen zu erfüllen und Sicherheitsrisiken zu minimieren.

Interne oder externe Auditoren

  • Überprüfung der Einhaltung von Sicherheitsstandards und -richtlinien für Client-Geräte.
  • Identifizierung von Schwachstellen und Empfehlungen zur Verbesserung der Clientsicherheit.
  • Bereitstellung von Berichten und Feedback an das Management und die relevanten Teams zur Unterstützung kontinuierlicher Verbesserungen.

Sicherheitsstandards und -anforderungen

  • Alle Client-Geräte müssen mit aktuellen und unterstützten Betriebssystemversionen laufen, für die regelmäßige Sicherheitsupdates verfügbar sind.
  • Installierte Software und Anwendungen müssen lizenziert, inventarisiert und regelmäßig aktualisiert werden, um Sicherheitslücken zu schließen.
  • Auf allen Client-Geräten muss eine Antiviren- und Antimalware-Software mit regelmäßigen Aktualisierungen und automatisierten Scans installiert sein.

Patch-Management und Aktualisierung

  • Es muss ein automatisiertes Patch-Management-System zur regelmäßigen Überprüfung und Installation von Sicherheitsupdates auf allen Client-Geräten installiert sein.
  • Kritische Sicherheitspatches müssen priorisiert werden können, um eine schnelle Bereitstellung innerhalb eines definierten Zeitrahmens zu gewährleisten.
  • Definierte Wartungsfenster für die Durchführung von Patches werden geplant und veröffentlicht, um die Auswirkungen auf die Produktivität der Benutzer zu minimieren.

Sicherer Umgang mit Technologien

  • Die Verwendung von Firewalls und Intrusion Detection/Prevention-Systemen (IDS/IPS) zum Schutz vor Netzwerkangriffen muss bei der Planung berücksichtigt werden.
  • Der Einsatz von Webfiltern und Content-Filtern, um den Zugriff auf potenziell schädliche Websites und Inhalte zu beschränken ist zu berücksichtigen.
  • Eine regelmäßige Schulung der Mitarbeitenden in sicherer E-Mail-Nutzung, einschließlich der Erkennung von Phishing-E-Mails und verdächtigen Anhängen oder Links wird durchgeführt.

Zugriffskontrolle und Berechtigungen

  • Implementierung eines Least-Privilege-Prinzips, um den Zugriff auf Systeme und Daten auf das erforderliche Minimum zu beschränken.
  • Verwendung von Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) für den Zugriff auf sensible Systeme und Daten.
  • Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung von Zugriffsrechten und Berechtigungen basierend auf den Prinzipien der Notwendigkeit und des geringsten Privilegs.

Sicherheitsrichtlinien für mobile Geräte

  • Verwendung von Mobile Device Management (MDM) Lösungen zur zentralisierten Verwaltung und Sicherheitskontrolle von mobilen Geräten.
  • Festlegung von Richtlinien zur Aktivierung von Gerätesperren, Verschlüsselung von Daten und Remote-Wipe-Funktionen im Falle eines Verlusts oder Diebstahls.
  • Schulung der Mitarbeitenden in sicheren Praktiken für die Nutzung von mobilen Geräten außerhalb des Büros, einschließlich der Vermeidung von unsicheren WLAN-Netzwerken und der Aktivierung von VPNs.

Sicherheitsbewusstsein und Schulung

  • Regelmäßige Schulungen für Mitarbeitende zu aktuellen Sicherheitsbedrohungen, Best Practices und aktuellen Richtlinien und Leitfäden.
  • Durchführung von simulierten Phishing-Übungen, um das Bewusstsein der Mitarbeiter für Phishing-Angriffe zu schärfen und ihre Reaktion zu testen.
  • Bereitstellung von Ressourcen und Leitfäden für Mitarbeitenden zur Selbsthilfe und zur Meldung von Sicherheitsvorfällen oder verdächtigem Verhalten.

Incident Response und Notfallplanung

  • Einrichtung eines Incident Response-Teams und Festlegung klarer Verfahren zur Erkennung, Meldung und Reaktion auf Sicherheitsvorfälle.
  • Entwicklung eines detaillierten Notfallplans für den Umgang mit Cyberangriffen, Datenlecks oder anderen Sicherheitsvorfällen.
  • Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Notfallplans sowie Durchführung von Notfallübungen und Tests, um die Reaktionsfähigkeit des Teams zu verbessern.

Schlussbemerkung

Behandlung von Ausnahmen

Ausnahmen von den Regelungen dieser Richtlinie sind nur mit einem begründeten Ausnahmeantrag im Rahmen des Ausnahmemanagements möglich.

Revision

Diese Richtlinie wird regelmäßig, jedoch mindestens einmal pro Jahr, durch den Regelungsverantwortlichen auf Aktualität und Konformität geprüft und bei Bedarf angepasst.

Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt zum 01.01.2222 in Kraft.

Freigegeben durch: Organisationsleitung

Ort, 01.12.2220,

Unterschrift, Name der Leitung